Fachtag in der haug&partner unternehmensgruppe zu den neuen Trägeranforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

20. Aug.. 2021Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Auf Einladung von Herrn Rainer Haug, Gesamtleiter der haug&partner unternehmensgruppe, fand im Tagungshaus der albakademie in Beuren am 28.07.2021 ein Arbeitstreffen der Gesamtleitung der haug&partner unternehmensgruppe mit Experten aus der Rechtssprechung statt, um die Auswirkungen des nun verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu erörtern.

 

„Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz enthält viele grundlegende Reformen, die selbstverständlich auch bei uns Beachtung finden müssen“, so Rainer Haug. „Denn das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Diesem Anspruch muss und will die haug&partner unternehmensgruppe weiterhin gerecht werden.“

Im Rahmen des Arbeitstreffens wurden die zentralen Reformaspekte des Gesetzentwurfes gemeinsam erörtert und auf ihre Auswirkungen überprüft: Familien, Kinder und Jugendliche sollen durch das Gesetz leichter und schneller ortsnahe Hilfe bekommen. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können, um dort unbürokratisch – ohne Antrag und ohne Amt – eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags zu erhalten.

Weitere Aspekte der Reform betreffen die Themenfelder Kinderschutz, Pflegekinderwesen, Beteiligung junger Menschen sowie die Aufsicht über Einrichtungen durch die Landesjugendämter. Zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist perspektivisch die Schaffung einer Kinder- und Jugendhilfe für alle junge Menschen – mit oder ohne Beeinträchtigung.

Die beiden wesentlichen Aspekte „Beteiligung der jungen Menschen“ sowie „Kinderschutz“ sind bereits fest verankert in den konzeptionellen Grundlagen der Träger der haug&partner unternehmensgruppe sowie in den festgelegten Verfahrensabläufen und verbindlichen Prozessen in der Leitung und Betreuung. Die Partizipation der jungen Menschen ist seit jeher in der Betreuung und Begleitung der jungen Menschen unumstößlich festgeschrieben. Gleichwohl gilt es stets, alle Aspekte der Beteiligungsformen der jungen Menschen stetig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.  Die Verankerung sowie die Weiterentwicklung hierzu liegt in der Trägerverantwortung.

 

Die Trägerverantwortung wird durch das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) differenziert aufgeschlüsselt und benannt. Die Wahrnehmung der Trägerverantwortung muss gesichert sein – insbesondere die „fachliche Steuerung“. Dabei ist die Trägerverantwortung gekennzeichnet von pädagogischen und administrativen Aufgaben. Dies beinhaltet zum einen die administrativen Anforderungen: Das zur Verfügung stellen der erforderlichen personellen, sachlichen und organisatorischen Ressourcen und die Sicherung deren Finanzierung (Verantwortung der Wirtschaftlichkeit). Ein weiterer wesentlicher Faktor der Trägerverantwortung ist die Festlegung des pädagogischen Leitfadens: Durch Betriebsnormen – beispielsweis in Form einer Rahmenkonzeption – muss die trägerinterne, pädagogische Grundhaltung dargestellt werden.  Dadurch gibt der Träger an, welcher pädagogischen Richtung er sich verpflichtet. Die Trägerverantwortung beinhaltet somit unter fachlichem Aspekt, Vorgaben zur pädagogischen Grundhaltung und Rechtmäßigkeit des Verhaltens. Dies geschieht durch:

→ Weisung, Aufsicht und Beratung, gegenüber freien Mitarbeiter*innen durch vertraglich abgesichertes Einwirken/ Kontrolle/ Beratung, notfalls auch durch fristlose Kündigung. Unter administrativem Aspekt muss der Träger erforderliche personelle, sachliche und organisatorische Ressourcen zur Verfügung stellen.

→ Die Analyse und Umsetzung der fachlich-pädagogischen und administrativen Aufgaben des Trägers im Hinblick auf die rechtlichen Anforderungen sowie der Qualitätssicherung und -entwicklung.

→ Die pädagogische Konzeption: Es muss eine kindeswohlgerechte pädagogische Konzeption den Handlungsrahmen sichern. Das bedeutet: Die mit dem Konzept verbundenen Angebote und Leistungen müssen für eine neutrale, fachlich geschulte Person nachvollziehbar pädagogische Ziele verfolgen und damit fachlich verantwortbar sein.

Zudem muss die Erziehungsethik des Trägers sowie seine fachlichen Leitlinien dargelegt sein.

→ Das Vorhalten von auf Dauer angelegten personellen, sachlichen und organisatorischen Ressourcen zum Zwecke der Unterkunftsgewährung oder der Ganztagsbetreuung unabhängig von deren Wechsel.

→ Die Organisationsstruktur, die die 3 Ebenen (Betreuungs-, Leitungs-, Trägerverantwortung) enthält, so dass die fachliche Steuerung nachweisbar ausgeübt werden kann.

→ Die Sicherung des Kindeswohles durch die Trägernormen und die pädagogische Grundhaltung (Betriebskultur) sowie der Steuerung und Kontrolle durch die Leitung und die fallbezogene Umsetzung in der Betreuung.

→ Die Ausübung der zulässigen Macht des Trägers, die fachlich verantwortbar ist und sich rechtlich zulässig verhält und entsprechend im Handeln und bei Entscheidungen die Voraussetzungen für das objektiv nachvollziehbare Verfolgen pädagogischer Ziele sich zeigt.

Die haug&partner unternehmensgruppe begrüßt die mit dem neuen KJSG verfolgte Zielsetzung, junge Menschen durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz umfassend zu stärken und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven und belastbaren Unterstützungssystem auszugestalten. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Umsetzung der Veränderungen zu neuen Herausforderungen bei den freien Trägern der Sozialen Arbeit führt. Verbunden damit ist ein (Weiter-) Qualifizierungsbedarf sowie Leistungsausweitungen und Mehraufwand für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die daraus folgende finanzielle Mehrbelastung wird noch weitere Erfordernisse mit sich bringen.

Das Arbeitstreffen der haug&partner unternehmensgruppe zeigt auf, dass ihre Träger die Anforderungen des Kinder-, Jugend-, Stärkungsgesetzes umsetzen und für die künftigen Herausforderungen der öffentlichen Erziehung als zuverlässige Partner sehr gut fachlich aufgestellt sind.