Klausur zur Beteiligung von jungen Menschen in der haug&partner unternehmensgruppe

17. Aug. 2021Betreuungsstellen, Bewerber*innen, Jugendämter

Die haug&partner unternehmensgruppe steht für die Beteiligung der zu betreuenden jungen Menschen. Um diesem Anspruch nachhaltig gerecht zu werden und hierbei maßgeblich die Veränderungen der neuen Gesetzgebung im neuen Kinder-, Jugend-Stärkungsgesetz zu gewährleisten, führte die Gesamtleitung der haug&partner unternehmensgruppe vom 5. Juli bis zum 7. Juli 2021 mit Experten aus der Erziehungswissenschaft eine Klausur im Tagungshaus der albakademie GmbH in Ladelund durch unter dem Motto: „Junge Menschen beteiligen als Subjekt ihrer eigenen Entwicklung und als Expert*innen in eigener Sache!“

Die Beteiligung der jungen Menschen in allen Belangen ihres Lebens ist seit Gründung 2009 ein unumstößlicher Grundsatz in der haug&partner unternehmensgruppe. Nun regt die neue Gesetzgebung an, die konzeptionellen Grundlagen und Beteiligungsformen in den Blick zu nehmen und diese weiterzuentwickeln.

Seit 10.6.2021 ist das neue Kinder-, Jugend-, Stärkungsgesetz in Kraft. Eine wichtige Veränderung stellt die Stärkung der Beteiligungsrechte der jungen Menschen dar.

 

    Schon in der Stellungnahme der Bundesregierung zur Vorlage des Elften Kinder- und Jugendberichts heißt es, dass „Kinder und Jugendliche […] daran interessiert (sind), sich für die ihnen wichtigen Belange einzusetzen und an Entscheidungen, die ihr gegenwärtiges oder zukünftiges Leben betreffen, beteiligtzu sein. […] Zutreffend ist […], dass junge Menschen sehr genau registrieren, ob Beteiligungsmöglichkeiten „ernst gemeint“ sind, ob ihnen tat­sächliche Gestaltungsmöglichkeiten in wesentlichen Fragen eingeräumt werden. Auch geht es um die Frage, ob ihnen zur Beteiligung Formen an­geboten werden, die ihren Interessen – auch hinsichtlich der Gemeinschaftserlebnisse – gerecht werden bzw. ob Formen akzeptiert werden, die Jugendliche selbst entwickelt haben, und ob partnerschaftlich mit ihnen ko­operiert wird. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, dass jungen Menschen Partizipationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die ihren Bedürf­nissen, ihren Kenntnissen und Fähigkeiten und ihrem Beteili­gungswillen gerecht werden. Beteiligung muss dabei als ein kontinuierli­cher, unum­kehrbarer Prozess angelegt sein und […] die jungen Menschen als Subjekt der Beteiligung und als „Expertinnen und Experten in eigener Sache“ in den Mittelpunkt stellen.“

    Diese grundlegende Thematik war Gegenstand der Klausur, um das fachlich pädagogische Verständnis von Partizipation in der haug&partner unternehmensgruppe differenziert zu prüfen und zu analysieren. Denn: Partizipation ist nicht gleich Partizipation. Daher wurden zunächst folgende Aspekte geprüft, die für eine gelingende und wirkungsorientierte Partizipation von Bedeutung sind: Fremdbestimmung – Alibi-Funktion – Teilhabe – Informationsformen – Mitwirkung – Mitbestimmung – Selbstbestimmung – Selbstverwaltung. Diese Parameter sind wesentliche Pfeiler für die ernstgemeinte Beteiligung der jungen Menschen bei deren Belangen. Denn wirksame Partizipation hat keine Alibifunktion: sie ist verankerte Verantwortungsübergabe an die jungen Menschen nicht nur jedoch vorrangig an den wesentlichen Prozessen und Entscheidungen ihres Lebens.

    Die haug&partner unternehmensgruppe verankert künftig folgende Prüfsteine hinsichtlich der Partizipation der jungen Menschen:

    • Ernsthaftigkeit der Mitbestimmung: Die Mitbestimmung der jungen Menschen ist konzeptionell verankert in der haug&partner unternehmensgruppe. Die Beteiligung der jungen Menschen findet somit ihre Umsetzung in allen wesentlichen Prozessen der jungen Menschen.
    • Die Vermeidung von Über- und Unterforderung: Die Beteiligungsformen müssen alters- und entwicklungsadäquat auf den jungen Menschen ausgerichtet sein.
    • Freiwilligkeit: Die Beteiligung der jungen Menschen basiert auf der Freiwilligkeit beim jungen Menschen.
    • Ernstcharakter, Akzeptanz und Umgang: Die Umsetzung der Partizipation muss bereits im Vorfeld abgeklärt und gewährleistet sein.
    • Kommunikative, kooperative Kompetenz und Planung: Die Beteiligungsformen werden nicht von den Erwachsenen erstellt. Es geht um die gemeinsame Erarbeitung der Beteiligungsformen, so dass jeder junge Mensch sich hier auch Gehör verschaffen kann.
    • Faktor zeitnahe Umsetzung: Die Beteiligung von jungen Menschen ist gelebte Realität; sie findet jetzt statt.

    Die haug&partner unternehmensgruppe erkennt die Expertenschaft der jungen Menschen für ihre Lebenswirklichkeit und ihre Lebensthemen an. Partizipation ist also nicht eine strukturelle Voraus­setzung, welche sich aus den Bedingungen vor Ort sowie den konzeptionellen, rechtlichen und gesell­schaftlichen Rahmenbedingungen ergeben. Vielmehr ist sie vor allem an den persön­lichen, individuellen Voraussetzungen der jungen Menschen orientiert. Diesem fachlichen Anspruch stellen sich die pädagogischen Fachkräfte der haug&partner unternehmensgruppe in ihrem professionellen Handeln und Wirken. Dazu ist Voraussetzung, es jungen Menschen zu ermöglichen, in einem wach­senden (Aneignungs-) Prozess zunehmend Verantwortung für Dinge zu übernehmen, die sie aufgrund ihrer eigenen Bedürfnisse, selbst erdacht, erarbeitet und erschaffen haben. Dies hat in der Folge dann auch Auswirkungen auf de­ren selbstbestimmtes, verantwortungsvolles und politisches Hineinwach­sen und Le­ben in eine Gemeinschaft. Diese pädagogische Haltung findet ihre Umsetzung im sozialpädagogischen Alltag aller Betreuungsangebote in der haug&partner unternehmensgruppe.

    Partizipation ist nicht gleich Partizipation. Für die haug&partner unternehmensgruppe hat die Beteiligung der jungen Menschen in allen ihren Belangen stets den höchsten Stellenwert:Das Kind hat das Recht, ernst genommen, nach seiner Meinung und seinem Einverständnis gefragt zu werden. (Janusz Korczak)